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Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Die vorliegenden „Allgemeinen Bedingungen für Schulungsleistungen“ („ASL“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber und der Technologica GmbH („TEC“) für die Buchung und Durchführung von Schulungsleistungen und Veranstaltungen der TEC. Schulungsleistungen/Veranstaltungen umfassen die Durchführung von Präsenz- und Online- Schulungsangeboten wie bspw. Inhouse- Schulungen, Gruppenschulungen, Seminare, Einweisungen, Trainings, offene Schulungen, Webinare, Video-Lektionen oder weitere Veranstaltungen durch TEC oder dessen Beauftragte.

2. Für Veranstaltungen/Schulungsleistungen von TEC gelten diese ASL ausschließlich, soweit im Angebot nicht ausdrücklich abweichend angegeben. Entgegenstehende oder von diesen ASL abweichende Bedingungen des Auftraggebers/ Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, TEC hat diesen bei der Auftrags- bzw. Teilnahmebestätigung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese ASL gelten auch dann, wenn TEC in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers bzw. Teilnehmers die Schulungsleistung vorbehaltlos ausführt. Diese ASL gelten auch als angenommen, wenn die Schulungsleistungen der TEC vom Teilnehmer bzw. Auftraggeber ent- gegengenommen werden oder vom Auftraggeber bzw. Teilnehmer dazu selbst Leistungen oder Mitwirkungs-handlungen erbracht werden.

3. Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Bedingungen auch für alle Verträge zwischen TEC und dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber, die Schulungsleistungen durch die TEC zum Inhalt haben.


II. Angebot, Vertragsabschluss, Rücktritt

1. Angebote von TEC für Veranstaltungen/Schulungsleistungen sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, diese sind im Angebot ausdrücklich als verbindlich benannt. Die Präsentation der Veranstaltungs-/Schulungsangebote auf der Website von TEC stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

2. Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber kann sich schriftlich (E-Mail oder Brief) oder online über die Webseite bei TEC zur einer (Schulungs-)veranstaltung anmelden bzw. einen entsprechenden Auftrag erteilen. Die Anmeldung gilt erst dann verbindlich von TEC angenommen, sobald der Teilnehmer bzw. Auftraggeber eine Auftragsbestätigung u. ä. von TEC erhalten hat.

3. Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer kann schriftlich (E-Mail, oder Brief) von der Teilnahme an der Schulungsveranstaltung zurücktreten. Bei einer Rücktrittserklärung, die spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei TEC eingeht, entfällt die Teilnahmegebühr; bei Eingang bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% der vereinbarten Teilnahmegebühr zu zahlen, bei späterer Absage oder Nichterscheinen ist der volle Preis zu entrichten. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich.

4. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt.

5. Mit dem Rücktritt nach Ziffer 3 erlöschen die Pflichten von TEC zur Erfüllung der Veranstaltungs-/Schulungsleistungen.

6. TEC behält sich das Recht vor, die (Schulungs-)veranstaltung nicht später als bis zu 10 (zehn) Werktagen vor deren Beginn abzusagen. Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf alle von ihm entrichteten Gebühren, darüber hinaus bestehen jedoch keinerlei An- sprüche auf weitere Entschädigungen für Kosten oder Schäden, die durch die Absage entstehen. TEC benachrichtigt den Kunden unverzüglich über die Absage von Schulungen und verpflichtet sich gleichzeitig, im Voraus Plätze in einer der nachfolgenden Schulungen zu reservieren.


III. Umfang und Dauer der Veranstaltungsleistungen/Schulungsleistungen

1. Für Umfang, Dauer sowie den Termin zur Durchführung der Veranstaltung und der Leistung von TEC, ist die schriftliche Teilnahme- oder Auftragsbestätigung von TEC maßgebend. Einzelheiten zu den Veranstaltungen/Schulungen, (z.B. Zeit und Ort oder im Fall von Online -Schulungen, Log-In Informationen sowie die Gültigkeitsdauer der Zugriffsmöglichkeit), werden den Teilnehmern vor- ab mitgeteilt. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von TEC. TEC behält sich Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht wesentlich verändern. Ein Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung durch eine/n bestimmte/n Dozenten/in bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht.

2. TEC erbringt alle Veranstaltungsleistungen/Schulungsleistungen im Rahmen dieser ASL in professioneller Weise gemäß allgemein anerkannter Methoden und Standards. Die Veranstaltungsleiter/Schulungsleiter besitzen angemessene Sachkenntnis und Erfahrung. TEC behält sich das Recht vor, den Inhalt der Schulungen zu entwickeln und an die technischen Markterfordernisse anzupassen.

3. Gegenstand eines Auftrages ist die vereinbarte Veranstaltungsleistung/Schulungsleistung im angebotenen Umfang, nicht jedoch ein Erfolg. TEC übernimmt keine Verantwortung für geschäftliche oder sonstige Ent- scheidungen oder Handlungen des Teilnehmers/ Auftraggebers, die auf den bereitgestellten Unterlagen und Veranstaltungsleistungen/Schulungsleistungen beruhen. Der Teilnehmer/ Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Erreichung der Ziele, auf Grund derer er die Schulungsleistungen in Anspruch nimmt. Die Ergebnisverantwortung liegt ausschließlich beim Teilnehmer bzw. Auftraggeber.

4. Falls die Vertragsparteien vereinbaren, dass eine Veranstaltung/Schulung in den Räumlichkeiten des Teilnehmers/ Auftraggebers durchgeführt wird, hat der Teilnehmer/ Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass – nach Absprache mit TEC – geeignete Räumlichkeiten und gegebenenfalls von TEC benötigte Lehrmittel zur Verfügung stehen. Die Kosten hierfür trägt der Teilnehmer/ Auftraggeber. Der Teilnehmer/ Auftraggeber ernennt einen Vertreter, der den TEC-Mitarbeitern während der Veranstaltung/Schulung zur Verfügung steht. TEC behält sich das Recht vor, die Zahl der Teilnehmer an Fortbildungsschulungen in den Räumlichkeiten des Teilnehmers/ Auftraggebers zu begrenzen.


IV. Geistiges Eigentum, Urheberschaft

Sofern im Rahmen einer Veranstaltung dem Teilnehmer/ Auftraggeber Veranstaltungs-Schulungs- oder sonstiges Dokumentationsmaterial, Handbücher, oder sonstige Informationsträger gleich ob in Druck- form oder in digitalisierter Form (nachfolgend „Schulungsmaterial“) herausgegeben werden, so behält sich TEC alle Rechte gemäß UrhG vor, sofern diese nicht ausdrücklich in schriftlicher Form auf den Teilnehmer oder den AG übertragen wurden.
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch TEC darf weder das Veranstaltungsmaterial/Schulungsmaterial insgesamt noch Teile hieraus vervielfältigt oder bearbeitet, übersetzt, verbreitet, vorgestellt oder der Öffentlichkeit über elektronische Systeme irgendeiner Form zugänglich gemacht werden.


V. Teilnahmegebühren

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Auftrags- bzw. Teilnahmebestätigung genannten Teilnahmegebühren für die Veranstaltungsleistung/Schulungsleistungen zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe.


VI. Zahlungsbedingungen

1. Die Zahlungen sind ohne Abzug frei Bankverbindung von TEC innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Mehrwertsteuer wird bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, bei steuerpflichtigen Vorauszahlungen anteilig zu den vereinbarten Zahlungsterminen.
2. Gegen Ansprüche von TEC kann der Teilnehmer/ Auftraggeber nur Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des Teilnehmers/ Auftraggebers aus dem Vertrag erwächst und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
3. Bei Zahlungsverzug werden, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche, Zinsen im gesetzlich zulässigen Rahmen berechnet. Der Teilnehmer/ Auftraggeber kommt spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung in Zahlungsverzug, ohne dass es einer Mahnung durch TEC bedarf.


VII. Leistungstermin, Höhere Gewalt

1. Ein vereinbarter Termin zur Leistungserbringung verschiebt sich angemessen bei allen Fällen höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von TEC liegen und/oder Ereignissen, die weder von TEC zu vertreten sind noch unter der Kontrolle von TEC liegen. Eintritt und voraussichtliche Dauer derartiger Ereignisse wird TEC dem Teilnehmer/ Auftraggeber anzeigen. Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden gegen TEC bestehen in den vorgenannten Fällen nicht. Dauert das die Durchführung der Veranstaltung verhindernde Ereignis länger als acht Wochen, so sind beide Parteien zum Rück- tritt berechtigt.
2.


VIII. Haftung

1. Auf Schadenersatz haftet TEC, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei einfacher Fahr-lässigkeit haftet TEC nur
i) für Schäden aus der Verletzung des Körpers, Gesundheit und Leben, ii) für Schäden, die aus einer nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht resultieren; in letzterem Fall ist die Haftung von TEC jedoch auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer VIII 1 gilt auch bei Pflichtverletzung durch Personen, für deren Verschulden TEC gemäß gesetzlichen Bestimmungen einzutreten hat. Sie gilt auch für etwaige persönliche Haftung von Organen sowie Sachverständige oder sonstige Mitarbeiter von TEC.

2. Soweit gesetzlich zulässig, ist in allen Fällen die Haftung der TEC auf maximal 100 % des Netto- Vertragswertes begrenzt.


IX. Vertraulichkeit/ Geheimhaltung

1. Vertrauliche Informationen von beiden Vertragsparteien, die schriftlich zur Verfügung ge- stellt werden und eindeutig als solche gekennzeichnet sind, werden vertraulich behandelt und von der Vertragspartei, welche die Informationen erhält, für die Dauer von drei (3) Jahren nach dem Datum des Erhalts keinem Dritten weitergegeben, mit der Ausnahme, dass die Vertrags- partei, welche die Informationen erhält, zur vertraulichen Weitergabe dieser Informationen an ihre verbundenen Unternehmen berechtigt ist. Diese Verpflichtungen erlöschen dann, wenn diese vertraulichen Informationen ohne Verletzung der vorliegenden allgemeinen Bedingungen öffent- lich zugänglich gemacht werden, oder unabhängig die Vertragspartei, welche die Informationen erhält, diese Informationen selbständig entwickelt oder ihr diese von einem Dritten mitgeteilt werden.

2. Ein Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten berechtigt den jeweils anderen Vertragspart- ner zur fristlosen Kündigung. Ansprüche auf Schadensersatz gegen die vertragsbrüchige Partei bleiben vorbehalten.


X. Recht von TEC auf Kündigung

TEC kann den Vertrag ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung kündigen, wenn i) unvor- hergesehene Ereignisse oder Ereignisse, die nicht von TEC zu vertreten sind, die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Schulungsleistungen wesentlich verändern oder auf den Betrieb von TEC erheblich einwirken; oder ii) wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Teilnehmer/ Auftraggeber wesentlich verschlechtern; oder iii) der Teilnehmer/ Auftraggeber mit einer Ver- pflichtung zur Zahlung mehr als 10 Tage in Verzug ist; oder iv) der Teilnehmer/ Auftraggeber eine sonstige Verpflichtung aus dem Vertrag verletzt hat und nach angemessener Nachfristsetzung durch TEC der Verletzung nicht abgeholfen hat.


XI. Datenschutz

TEC verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zur ordnungsgemäßen Auftragserfüllung und auch im Übrigen nur zu erlaubten Zwecken. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages wer- den die personenbezogenen Daten des Teilnehmers/Auftraggebers für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, es sei denn, es liegt eine gesonderte Einwilligung des Teilnehmers/Auftraggebers zur weiteren Verwendung vor. Im Übrigen hat der Teilnehmer/ Auftraggeber nach Maßgabe der datenschutzrechtlichen Bestim- mungen ein Recht auf Auskunft, Berichtung, Sperrung und Löschung seiner bei TEC gespeicher- ten Daten.


XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Zeitlarn, soweit sich nicht aus der Art der Schulungsleistungen etwas anderes ergibt.

2. Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und TEC gilt unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge zum internationalen Warenkauf deutsches Recht.

3. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist Regensburg. TEC ist berechtigt auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.


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